Verbandsauflösung

Die Auflösung der „Foederatio Phytotherapica Helvetica – FPTH“ kann nur durch eine ausserordentliche Generalversammlung beschlossen werden. Die Auflösung erlangt Rechtskraft bei Zustimmung der 3/4 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.

Das Vereinsvermögen wird in diesem Falle an eine Organisation bestimmt, welche gleichartige und/oder ähnliche Zwecke und Ziele verfolgt wie die  „Foederatio Phytotherapica Helvetica – FPTH“ oder es wird in einen bereits bestehenden oder neu gegründeten Fonds oder eine Stiftung transferiert